Wenn Nebel die Sicht behindert, entscheidet die richtige Wahl der Lichtfunktionen über Sicherheit – und über Bußgelder. Hier erfahren Sie, wann Nebelscheinwerfer und wann die Nebelschlussleuchte erlaubt sind, wie Sie die Sichtweite richtig einschätzt und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Nebelscheinwerfer: Wann einschalten?
Sie dürfen die Nebelscheinwerfer vorne einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Dann gilt dies auch am Tag. Sie dürfen zusätzlich zum Abblendlicht oder anstelle dessen genutzt werden. Bessert sich die Sicht, müssen Sie die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.
Wichtig: Fernlicht verschlechtert bei Nebel die Sicht (Streulicht). Schalten Sie das Abblendlicht manuell ein, da Lichtautomatiken Nebel oft nicht erkennen. Tagfahrlicht reicht nicht, weil es hinten am Hecck meist dunkel bleibt.
Nebelschlussleuchte: Der 50-Meter-Fall
Die extrem helle Nebelschlussleuchte hinten darf nur verwendet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, auch innerorts. In diesem Fall ist auch nur eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Wird die Nebelschlussleuchte falsch eingesetzt, kann sie andere Verkehrsteilnehmer massiv blenden. Deshalb droht bei falscher Verwendung ein Bußgeld von 20 € bis 35 € (bei Unfall).
50 m richtig schätzen
Außerorts helfen Leitpfosten, an Abstand von 50 m korrekt einzuschätzen, denn auf gerader Strecke stehen sie genau in diesem Abstand. Wenn Sie nur den nächsten Pfosten deutlich erkennen, liegen Sie bei etwa 50 m – Sie dürfen also die Nebelschlussleuchte einschalten und maximal 50 km/h fahren.
Schnellcheck: So stellst Sie’s richtig ein
- Leichte bis deutliche Sichtbehinderung durch Nebel/Schnee/Regen: Abblendlicht + ggf. Nebelscheinwerfer.
- Sicht < 50 m (Leitpfosten-Test): Nebelschlussleuchte an und max. 50 km/h fahren.
- Sicht verbessert? Nebellichter wieder aus (Blendgefahr).
- Nie mit Fernlicht im Nebel fahren.
Extra-Tipps aus der Werkstatt
- Scheiben & Scheinwerfer sauber halten (außen & innen) – Schmutz verstärkt Streulicht.
- Wischerblätter & Waschflüssigkeit checken (Wintermischung).
- Heizung/AC gegen Beschlag: Luft auf Scheibe, A/C an, Umluft aus.
- LED-/Xenon-Scheinwerfer korrekt einstellen lassen (Lichttest).
Fazit
Fahren Sie bei deutlicher Sichtbehinderung mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfern – die Nebelschlussleuchte bleibt die Ausnahme bei weniger als 50 m Sicht. Wer sich an die StVO und die 50-Meter-Faustregel (Leitpfosten) hält, schützt sich und andere und spart Bußgeld.
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FAQ
Darf ich Nebelscheinwerfer bei starkem Regen nutzen?
Ja, wenn die Sicht erheblich behindert ist; danach wieder ausschalten.
Muss ich die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn es neblig ist?
Nein. Sie ist nur bei < 50 m Sicht erlaubt, aber keine Pflicht.
Gilt mit Nebelschlussleuchte immer 50 km/h?
Rechtlich knüpft das Tempolimit an die Sichtweite < 50 m, nicht an die Lampe – praktisch fallen beide Situationen meist zusammen.

